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Allgemeine Geschäftsbedingungen der P4IT Professionals for IT e.K. 



1. Allgemeines 
 
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen mit der Firma P4IT Professionals for IT e.K. (nachfolgend P4IT genannt) mit dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). P4IT ist außerdem der Betreiber der Internetdomänen p4it.de, p4it.com, p4it-shop.de, p4it-online.de, p4it.eu.
1.2 Nebenabsprachen, Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGBs sind nur verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt P4IT nicht an, es sei denn diese enthalten eine als berechtigt anzusehende Regelung wie den Ausschluß von Eigentumsvorbehaltsansprüchen seitens Vorlieferanten der P4IT.
1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und/oder Ergänzungen sowie Änderungen oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von P4IT bedürfen der Schriftform.
1.5 P4IT ist berechtigt diese AGBs zu ändern, indem sie den Vertragspartner im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Vertragspartners, kann dieser innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Vertragspartner nicht, so wird die Änderung mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.


2. Angebot und Vertrag 
 
2.1 Die Angebote der P4IT">P4IT sind, insbesondere in Hinsicht auf Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn P4IT eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt. Ist ein Vertrag ohne beiderseitige schriftliche Erklärung geschlossen worden, so ist die Auftragsbestätigung von P4IT für dessen Inhalt maßgeblich.
2.3 Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch P4IT.
2.4 Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. P4IT Außendienstmitarbeiter sind zu Nebenabreden, insbesondere zu weiteren Zusicherungen und zur Abgabe und Entgegennahme rechtskräftiger Erklärungen nicht berechtigt. Zum Inkasso benötigen Sie eine besondere Vollmacht.
2.5 Soweit Programme Lieferbestandteil sind, steht dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form auf dem Gerät zu nutzen, das hierfür vertraglich vorgesehen ist. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Eventuelle Nutzungsbeschränkungen sind vom Kunden beim Wiederverkauf wirksam weiterzugeben.


3. Beratung und Installation 
 
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation der gelieferten Hard- und Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch P4IT, sowie Beratungen, Einweisungen und/oder Schulungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter gehören nicht zum Lieferumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung in Schriftform und werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Sofern P4IT Schulungs-, Beratungs- und/oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde die zur Durchführung dieser Leistungen erforderlichen kundenseitigen Anforderungen zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von erforderlichen Räumlichkeiten, Infrastruktur, Unterlagen und Personal.
3.3 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht nach 3.2 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungszeiten von P4IT angemessen. P4IT kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. 


4. Lieferung und Leistungsumfang 
 
4.1 P4IT ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.2 P4IT ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
4.3 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen, etc.) bleiben Eigentum von P4IT. P4IT behält sich vor, Software so auszurüsten, daß die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testphase nicht mehr einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
4.4 P4IT übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung von Lieferterminen. P4IT wird sich bemühen voraussichtliche Liefertermine einzuhalten, sofern alle notwendigen Angaben und Unterlagen vom Besteller rechtzeitig eingegangen sind. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, auf die P4IT keinen Einfluß hat, wie höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung des Vorlieferanten etc. berechtigen den Besteller nicht Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Für den Fall, daß der voraussichtliche Liefertermin von P4IT um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Besteller berechtigt, P4IT eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
4.6 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist P4IT berechtigt Lieferungen sofort und ohne Ankündigung zurückzuhalten, bis kein Zahlungsrückstand mehr besteht. Der Besteller kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten. 


5. Preise und Zahlungsbedingungen 
 
5.1 Alle Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Lieferung/Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
5.2 Soweit nicht anders schriftlich auf der Rechnung, der Auftragsbestätigung oder dem dazugehörigen Angebot vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
5.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist P4IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen, soweit nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder P4IT einen höheren Schaden nachweist.
5.4 Es bleibt P4IT vorbehalten über die Annahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Gutschriften erfolgen nur unter üblichem Vorbehalt.
5.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von P4IT verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


6. Annahmeverzug 
 
6.1 Kommt der Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist P4IT nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Verlangt P4IT Schadenersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder P4IT einen höheren Schaden nachweist. 


7. Eigentumsvorbehalt 
 
7.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich Zinsen und Kosten, sowie bis zur Abdeckung eines sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Schuldsaldos Eigentum von P4IT.
7.2 Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn er P4IT schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Diese Abtretung nimmt P4IT bereits hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist untersagt, wenn der Abnehmer der Vorbehaltsware die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat.
7.3 Wird die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an P4IT ab und bewahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt. Diese Abtretung nimmt P4IT bereits hiermit an.
7.4 Bevorstehende Pfändung der Vorbehaltsware oder jede andere Beeinträchtigung der Rechte von P4IT, insbesondere das Bestehen einer Globalzession, hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändungen ist P4IT eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.
7.5 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für P4IT zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an P4IT ab. Diese Abtretung nimmt P4IT bereits hiermit an.
7.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist P4IT berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. P4IT ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Verkaufserlös zu befriedigen.
7.7 Bei einem Rücknahmerecht P4ITs gemäß vorstehenden Absätzen ist P4IT berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware bevollmächtigten Mitarbeitern von P4IT den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeiten auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
7.8 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 


8. Umfang der Rechtseinräumung 
 
8.1 P4IT behält an der von P4IT eigens entwickelten und gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise, auch Dritter, sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen der P4IT Software für die jeweiligen Produkte. 


9. Gewährleistung und Nachbesserung 
 
9.1 Versand und Verpackung erfolgen mit entsprechend üblicher Sorgfalt und nach bestem Ermessen. Sofort bei Beginn des Versandes gehen jegliche Gefahren zu Lasten des Bestellers. Auf Wunsch des Bestellers werden Waren von P4IT gegen Bruch, Feuer und Transportschäden versichert. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Besteller zu tragen.
9.2 Jeder Käufer ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine bei P4IT bestellte Ware auf einem zur Nutzung dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig ist.
9.3 Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen. Hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers gilt §377 HGB. Mängelansprüche gelten nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
9.4 Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht im Hinblick auf den Rückgriffanspruch gemäß §479 Abs. 1 BGB, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der P4IT und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
9.5 Dienstleistungen gelten mit Unterschrift des Dienstleistungsauftrages als abgenommen und genehmigt.
9.6 Der Inhalt der Gewährleistungs- und Garantierechte wird durch separate Regelungen festgelegt, wie sie Gegenstand der Übersicht der Hersteller-Garantie und Hersteller-Reparaturabläufe der P4IT oder dessen Vorlieferanten in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung sind. Diese Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind vorrangig gegenüber den Herstellern geltend zu machen. P4IT kann erst dann auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden, wenn der Käufer vorher erfolglos gerichtlich gegen den Hersteller vorgegangen ist. P4IT haftet nicht für Garantien, die gesetzlich nicht geschuldet sind.
9.7 Scheitert ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch im Rahmen der Geltendmachung von Rechten gemäß vorstehendem Absatz 9.6, haftet P4IT im gesetzlichen Rahmen, allerdings nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers, es sei denn, es liegt Arglist oder eine Garantiezusage der P4IT vor.
9.8 In jedem Lieferungsfall ist die Höhe der Haftung durch den Verkehrswert des jeweiligen einzelnen Liefergegenstandes begrenzt. Dies gilt ebenfalls für jegliche Lieferung von Dienstleistungen, wie Installationen von Hard- und/oder Software. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, für Folgeschäden insbesondere, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
9.9 Von P4IT auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von P4IT unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er P4IT unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei P4IT ein, gilt das Werk als abgenommen.
9.10 Soweit keine anderen Regelungen getroffen sind, haftet P4IT bei Mängeln ihrer eigenen Software nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen.
9.11 Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde P4IT in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern. 


10. Haftung 
 
10.1 P4IT haftet uneingeschränkt nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit P4ITs, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die P4IT, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
10.2 P4IT haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherungen, hätte verhindern können. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von P4IT.
10.3 Bei Ansprüchen aus Produzentenhaftung gemäß §823 BGB, ist die Haftung der P4IT auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt.
10.4 Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für P4IT oder für jedermann unmöglich ist (§275 Abs. 1 BGB); §275 Abs. 2 bis 4 BGB (Leistungsverweigerungsrecht bei Unverhältnismäßigkeit bzw. Unzumutbarkeit; sonstige Rechte des Gläubigers) gelten gleichermaßen.
10.5 Soweit die Haftung von P4IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von P4IT.
10.6 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 


11. Schutzrechte 
 
11.1 Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt P4IT keine Haftung dafür, daß die von ihr gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, es sei denn etwas anderes ist der P4IT bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Der Käufer ist verpflichtet der P4IT unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
11.2 Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers erstellt worden, so hat der Käufer P4IT von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden, vorausgesetzt, die Forderungen sind Folge der Entwürfe oder Anweisungen des Käufers. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen. 


12. Abtretbarkeit von Ansprüchen 
 
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit P4IT geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit P4IT geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von P4IT ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. 


13. Schlussbestimmungen 
 
13.1 Diese Bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
13.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von P4IT ist Sprockhövel.
13.4 Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten der Geschäftssitz der P4IT


Stand Juni 2003



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